Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers, in denen auf die Gefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln (Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Anlagen) für Mensch und Umwelt hingewiesen wird. Des Weiteren sind hier die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt.
Betriebsanweisungen enthalten außerdem Anweisungen für das Verhalten im Gefahrenfall, zur Ersten Hilfe und für die sachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Grundlage für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist immer eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV.
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